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Call for Papers: Monopole im medienindustriellen Komplex? Verwertungsgesellschaften gestern, heute, morgen (Einreichfrist: 30.11.2020)

Aufnahme von Martin Fisch unter CC-BY 2.0 (Quelle: Flickr)

Frist für Beitragsvorschäge: 30.11.2020; Online-Workshop am 25. und 26.03.2021; Abschlusskonferenz am 23. und 24.09.2021. Organisiert von Dr. Georg Fischer und Malte Zill in Kooperation mit der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung. Dieser CfP als PDF zum Download.

Monopole im medienindustriellen Komplex? Verwertungsgesellschaften gestern, heute, morgen

In Deutschland gibt es 13 Verwertungsgesellschaften[1], von denen GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst die größten und bekanntesten sind. Als monopolistische, Ressourcen verwaltende Akteurinnen nehmen Verwertungsgesellschaften schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine zentrale Rolle für Kreative in den bürokratischen Strukturen der Medienindustrie ein. Dabei laufen die von ihnen bearbeiteten Prozesse oft unbemerkt im Hintergrund ab.

Meist sind es Konflikte mit Nutzer:innen oder Anbieter:innen urheberrechtlich geschützter Werke, die Verwertungsgesellschaften für kurze Phasen medial und diskursiv sichtbar werden lassen, zum Beispiel beim Streit zwischen Youtube und der GEMA oder zwischen Martin Vogel und der VG Wort um die Ausschüttungen bei Privatkopievergütungen. Die Parteien stehen sich hier oft unversöhnlich gegenüber: Den Urheberrechtsorganisationen wird regelmäßig Ausdehnung und Machtkonzentration vorgeworfen – oftmals verbunden mit Fundamentalkritik an ihren als unübersichtlich, ausufernd oder schlicht dysfunktional angesehenen Strukturen. Die Verwertungsgesellschaften lehnen diese Vorwürfe üblicherweise kategorisch ab, belegen ihrerseits moderne Nutzungsszenarien teils mit scharfen Verdikten (etwa „Diebstahl“, „Piraterie“, „Raubkopie“) und stellen auf ihre Funktion als Anwältinnen und Interessensvertretung der Kreativen ab.

So rasant diese Konflikte die mediale Präsenz von Verwertungsgesellschaften ansteigen lassen, so schnell ebbt das Interesse an ihnen wieder ab, wenn eine detaillierte, tiefer gehende Beschäftigung mit Abrechnungsschlüsseln, Verteilungsplänen und Bewertungsmechanismen jenseits einzelner markanter Fälle anstünde. Die Ambivalenz aus Relevanz und Unsichtbarkeit kann ein Hinweis darauf sein, warum der Forschungsgegenstand Verwertungsgesellschaft abseits der Rechtswissenschaft bislang eher sporadisch bearbeitet wurde.[2]

Insbesondere in der sozial-, geschichts-, kultur- und medienwissenschaftlichen Forschung stellen Studien zu Organisationsformen, Wandel und Effekten von Verwertungsgesellschaften also ein Desiderat dar. Dabei wäre eine interdisziplinär aufgestellte, dezidiert sozial- und geschichtswissenschaftlich informierte und systematisch orientierte Forschungsperspektive zur Organisationsform Verwertungsgesellschaft unerlässlich, um die Gefüge der Medienindustrie von der Seite der Verwertungsstrukturen her zu betrachten. Denn Verwertungsgesellschaften sind zentrale Akteurinnen und machtvolle Interessensvertreterinnen, die rechtlich-wirtschaftliche Entwicklungen selbständig vorantreiben, dabei Eigeninteressen als Organisationen verfolgen und ein dichtes Netz reziproker Wirkungsverhältnisse mit Musik, Film, Wissenschaft, Literatur, Kunst, Fotografie und weiteren Feldern ausbilden.

Ausgehend von dieser These laden wir – der Soziologe Georg Fischer und der Musikwissenschaftler Malte Zill in Kooperation mit der GMM – zu einer interdisziplinären wissenschaftlichen Tagung in zwei Teilen ein, um Untersuchungen zu Verwertungsgesellschaften, ihren Praktiken und Organisationsformen vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren. Ziel der Tagung ist es, sowohl generalisierbare Perspektiven auf und Aussagen über Verwertungsgesellschaften zu erarbeiten sowie spezifische Fälle und Studien einzelner Verwertungsgesellschaften zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen Anfang 2022 in einer gemeinsamen Publikation veröffentlicht werden.

Besonders interessant erscheinen uns folgende Fragen und Themen, die sich um das Gestern, das Heute und das Morgen von Verwertungsgesellschaften drehen:

1. Verortung der Organisationsform Verwertungsgesellschaft in der Medienindustrie

  • Unter welchen Rahmenbedingungen entstanden Verwertungsgesellschaften, wie entwickelten sie sich und inwieweit sind sie miteinander vergleichbar?
  • Welche Mechanismen der Urheberrechtswahrnehmung und -verwertung nutzen Verwertungsgesellschaften? Welche technischen, rechtlichen und bürokratischen
    Mittel werden verwendet? Welche Kunstformen eignen sich besonders gut (oder besonders schlecht) zur urheberrechtlichen Wahrnehmung?
  • Welcher professionelle Hintergrund und welche Ausbildungsprofile lassen sich in den Biographien der Mitarbeiter:innen von Verwertungsgesellschaften feststellen?
  • Welche Funktionen übernehmen die tendenziell monopolistischen Verwertungs-gesellschaften im medienindustriellen Komplex und wie steht es um ihr Verhältnis zur Staatlichkeit?
  • Welche Möglichkeiten bieten Verwertungsgesellschaften als historische Archiv- und Datenquellen? Welche Konsequenzen haben Digitalisierung, Algorithmisierung und Big Data-Analysen für die Verwertungsgesellschaften und ihre Erforschung?

2. Studien zu Praktiken der Verwertungsgesellschaften

  • Wie gestalten Verwertungsgesellschaften das Binnenverhältnis zu ihren Mitgliedern? Welche Wirkungen haben Verwertungsgesellschaften auf ästhetische Produkte und künstlerische Praktiken? Nehmen Verwertungsgesellschaften über die direkte (bspw. über Stiftungen) oder indirekte (über den Verteilungsplan) finanzielle Förderung eine Wertung der ihr treuhänderisch angetragenen Rechte vor?
  • Wie lassen sich die Mitglieder von Verwertungsgesellschaften charakterisieren? Bilden sich Fraktionen, bspw. der Verlage und der Autor:innen, „E- und U-Komponist:innen“? Wie gestaltet sich der Diskurs zwischen diesen einzelnen Gruppen und wie ist Entscheidungsfindung organisiert?
  • Wie vernetzen sich Verwertungsgesellschaften untereinander sowohl national (bspw. GEMA und GVL) als auch international (bspw. multilateral in der CISAC oder bilateral über Gegenseitigkeitsverträge)?
  • Auf welche Weise versuchen Verwertungsgesellschaften auf die Entwicklung des nationalen und internationalen Urheberrechts einzuwirken?
  • Wie positionieren sich Verwertungsgesellschaften gegenüber neuen oder alternativen Rechts- oder Vergütungsmodellen wie Creative Commons-Lizenzen?

3. Verwertungsgesellschaften in gesellschaftlichen Diskursen

  • Mit welchen Selbstzuschreibungen versuchen Verwertungsgesellschaften ihre Arbeit zu legitimieren – mit welchen Fremdzuschreibungen wird ihnen diese Legitimation abgesprochen? Lassen sich rhetorische Strategien und diskursive Muster ausmachen?
  • Wie verhalten sich Verwertungsgesellschaften gegenüber ihren „Kund:innen“, den Nutzer:innen urheberrechtlich geschützter Werke und umgekehrt?
  • Wie positionieren sich Verwertungsgesellschaften in ihren PR-Kampagnen und mit welchen narrativen Mustern werden die Diskussionen über Verwertungsgesellschaften in unterschiedlichen Medien geframed?
  • Welche Informationsasymmetrien entstehen aus der Präsenz der Verwertungs-gesellschaften in den Medien und wie wirken diese auf die Diskussion um das Urheberrecht?
  • Wie beschreiben Verwertungsgesellschaften ihre eigene Geschichte? Wie werden Verwertungsgesellschaften mit historischen Entwicklungen in Verbindung gebracht?
  • Und schließlich: Wie verhalten sich Verwertungsgesellschaften während gesellschaftlichen Krisen, wie beispielsweise Weltkriegen, Wirtschaftskrisen oder Pandemien?

Einreichungen

Wir freuen uns über theoretisch wie empirisch fokussierte Beitragsvorschläge aus den Sozial-, Kultur- und Medienwissenschaften, aus der Geschichte, den Rechtswissenschaften und angrenzenden Disziplinen. Die Tagung versteht sich als interdisziplinäres Arbeitstreffen und soll Raum zur Diskussion und zur Weiterentwicklung von Ideen schaffen. Aufgrund der Corona-Pandemie fassen wir eine zweigeteilte Veranstaltung ins Auge: Für den 25. & 26.03.2021 planen wir einen Online-Workshop mit 15- bis 20-minütigen Impulsvorträgen, die auf vorab eingereichten Arbeitspapieren basieren und ausreichend Zeit zur Diskussion bieten. Die auf dieser Grundlage ausgearbeiteten Artikel möchten wir in größerem Rahmen auf einer Abschlusskonferenz am 23. & 24.09.2021 in Berlin präsentieren und diskutieren.

  • Bitte reichen Sie auf Ihrem geplanten Papier basierende Abstracts (maximal 400 Worte und Literaturangaben) sowie eine kurze biografische Notiz (ca. 100 Worte) bis zum 30. November 2020 ein unter vg.forschung@gmail.com.
  • Die Beiträge sind bis zum 10. März 2021 als Working Paper (5–10 Seiten) auszuarbeiten und werden als Diskussionsgrundlage für den Online-Workshop den Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt.
  • Eine anschließende Publikation ausgewählter Beiträge in einem interdisziplinären und via Open Access zugänglichen Sammelband ist in Vorbereitung.
  • Bei Fragen stehen wir gerne unter vg.forschung@gmail.com zur Verfügung.

Organisation

Dr. Georg Fischer, Soziologe mit Schwerpunkt empirische Urheberrechtsforschung und Redakteur bei iRights.info
Malte Zill, Musikwissenschaftler, promoviert zur Geschichte der Verwertungsgesellschaften im „Dritten Reich“ an der Universität Hamburg
in Kooperation mit der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung (GMM)

Literaturverzeichnis

Dommann, Monika (2014): Autoren und Apparate, Frankfurt/Main: S. Fischer.
Dümling, Albrecht (2003): Musik hat ihren Wert, Regensburg: ConBrio.
Fetthauer, Sophie (2007): Musikverlage im „Dritten Reich“, Hamburg: von Bockel.
Fischer, Georg (2020): Sampling in der Musikproduktion. Das Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Kreativität, Marburg: Büchner.
Heker, Harald; Riesenhuber, Karl (Hg.) (2018): Recht und Praxis der GEMA. Handbuch und Kommentar, Berlin: De Gruyter.
Hutter, Michael (2006): Neue Medienökonomik, München: Wilhelm Fink.
Krones, Hartmut (2014): Das Ende der „alten“ A.K.M. (März 1938), die Gründung der „neuen“ AKM (Juni 1945) und die Folgen, Wien: AKM.
Schmidt, Manuela (2005): Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland, Berlin: Duncker & Humblot.
Heinemann, Tobias (2017): Die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften, Tübingen: Mohr Siebeck.
Keiderling, Thomas (2008): Geist, Recht und Geld. Die VG WORT 1958–2008, Berlin: De Gruyter.
Melichar, Ferdinand (1983): Die Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften: Am Beispiel der VG Wort, München: Hermann Luchterhand.
Zill, Malte (2020): 1933/1945/2012 – Konflikte zwischen „Musikverbrauchern“ und Verwertungsgesellschaften im historischen Kontext, in: Schrör, Simon; Fischer, Georg; Beaucamp, Sophie; Hondros, Konstantin (Hg.): Tipping Points. Freiheit und Restriktion im Urheberrecht, Baden-Baden: Nomos, S. 97–116.


[1] Siehe dazu die Website der Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA, das die Verwertungsgesellschaften und die dazugehörigen -einrichtungen kontrolliert: https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/aufsicht_verwertungsges/index.html (10.10..2020).

[2] Monika Dommann (2014) lieferte die vermutlich einzige historische Überblicksdarstellung, die systematisch auf Verwertungsgesellschaften fokussiert. In der Regel sind Verwertungsgesellschaften nur Teil größerer Rahmensetzungen, siehe bspw. Fischer (2020), Fetthauer (2007), Hutter (2006), Krones (2014), Schmidt (2005) oder Zill (2020). Gängig dagegen sind selbstreferentiell angelegte Arbeiten wie Jubiläumsschriften und organisatorische Selbstbeschreibungen, siehe Dümling (2003), Heinemann 2017, Heker/Riesenhuber (2018) oder Keiderling (2008).

Dieser CfP als PDF zum Download.

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Call for Papers: “One does not simply…” – Memes zwischen #Originalität und #Viralität

Interdisziplinärer Workshop am 16.03.2016 an der TU Berlin | Deadline für Abstracts: 15.12.2015

Weitere Infos zu Call & Programm unter memestudies.wordpress.com

Organisiert vom Graduiertenkolleg “Innovationsgesellschaft heute” der TU Berlin in Kooperation mit der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung (GMM) sowie der HMKW Berlin

Keynote: Wolfgang Ullrich (Leipzig/Karlsruhe)

Memes: Gegenstand und Aspekte

Memes bezeichnen ein scheinbar junges, bisher wenig erforschtes und gleichzeitig sehr unübersichtliches Phänomen der Populärkultur. Das Wort “Meme” geht ursprünglich auf den Evolutionsbiologen Richard Dawkins zurück, der damit – als Gegenstück zum biologischen Gen – die Verbreitung von kulturellen Inhalten erklären wollte. Zwar ist das Konzept wissenschaftlich sehr umstritten, der Begriff konnte sich aber bis heute erhalten: In der Populärkultur bezeichnet man mit Memes Ausschnitte aus bekannten Filmen, Serien, Nachrichten, Musikvideos, Songtexten oder anderen Medienmaterialien, die in neue kommunikative Zusammenhänge gestellt, durch verschiedene Techniken variiert und über digitale Kanäle verbreitet werden. Nicht selten geben Memes einen humorvollen, sarkastischen, skurrilen oder anderweitig bemerkenswerten Kommentar zu aktuellen Ereignissen ab, indem sie neue Bezüge zu anderen Medieninhalten herstellen. Damit wird in Prozessen des Kodierens und Dekodierens oft ein Grundstock an popkulturellem Wissen über verwendete Inhalte und die Meme-interne Grammatik vorausgesetzt. So entstehen fortlaufend neue Abwandlungen, Rekombinationen und Verweise, die mitunter aber auch Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzen oder beispielsweise sexistische und rassistische Stereotypen reproduzieren. In der Regel sind Memes dabei so kurz und prägnant gehalten, dass Form, Inhalt und Bedeutung schnell erfasst, spielerisch variiert und in neuer Version weiterverbreitet werden.

Fast alle Memes verweisen auf ein Spannungsverhältnis zwischen Originalität und Viralität, das wir als Rahmenthema für den Workshop vorschlagen: Memes sind nicht in einem Sinne viral, dass sie – wie ein Virus – eigenständig und gegen den Willen des Subjektes für ihre eigene Reproduktion sorgen. Vielmehr bleibt das Verändern und Vervielfachen von Memes eine soziale Handlung, die beispielsweise kulturelle Zugehörigkeiten artikuliert oder durch das Teilen mit Freunden Beziehungen aktualisiert. Gleichzeitig entstehen Memes erst in einer kollektiven Dynamik, in der viele Personen durch aneinander orientierte Handlungen ein überindividuelles Ganzes entstehen lassen. Diese Viralität prägt die fortlaufende Reproduktion eines Memes, indem sie zum Schaffen neuer Varianten auffordert, gleichzeitig aber starke Abweichungen reguliert. Im Zusammenhang mit den Ausbreitungswellen von Memes werden auch tradierte Konzepte wie Originalität und Autorschaft, die die Eindeutigkeit individueller Schöpfungskraft betonen, herausgefordert. Der Ursprung von Memes kann in zahlreichen Fällen nicht eindeutig geklärt werden. Oftmals zeigt sich auch eine kaum kontrollierbare, sich selbst verstärkende Dynamik zwischen Originalität und Viralität, zwischen Individualität und Kollektivität.

Das Phänomen ist dabei nicht losgelöst von anderen gesellschaftlichen Entwicklungen. So werden Produktion, Zirkulation und Nutzung von Memes zu Schlüsselpraktiken neuer Medienökonomien, z. B. in Form von viralem Marketing oder als Cross-Promotion in YouTube-Netzwerken. Auch lässt sich die Entwicklung innovativer Technologien wie Meme-Generatoren oder Plattformen wie Twitter, Tumblr oder 9Gag beobachten, die ihrerseits durch spezifische Affordanzen zum Spannungsfeld beitragen. Dabei ergeben sich auch vielfältige neue rechtliche Fragestellungen und Herausforderungen. Unabhängig davon werden Memes jenseits des Internets z. B. als T-Shirt-Aufdruck oder als Graffiti in urbanen Räumen sichtbar, was zur Differenzierung des Phänomens beiträgt. Unklar ist damit auch, wie einzelne Meme-Typen unterschieden werden können und in welchem Verhältnis sie zu Phänomen wie Mash-Ups, Samples, Remixes, Parodien, Moden oder Trends stehen.

Wir freuen uns über Einreichungen insbesondere zu den folgenden Themen und Fragen:

  • Mit welchen theoretischen Konzepten lassen sich Prozesse der Genese, Durchsetzung und Diffusion von Memes beschreiben? In welchem Verhältnis stehen Memes zu vergleichbaren Phänomenen?
  • Wie bewegt sich eine Meme durch Medien, Räume und Kulturen? Wie verändert es sich dabei?
  • Wer initiiert, teilt, verändert oder kommentiert Memes? Was ist der Sinn, Wert und Nutzen, der dabei verfolgt wird?
  • Welche Qualität von Neuheit, Originalität und Autorschaft wird in Memes adressiert?
  • Wie werden Memes reflexiv, das heißt als Memes in sich selbst thematisiert?
  • Wie beeinflussen sich Meme-Phänomene und komplementäre Entwicklungen, z. B. durch technologische Innovationen, Geschäftsmodelle oder mediale Praktiken?
  • Inwieweit erfasst das geltende Recht Memes? Welche Probleme stellen sich bei Anwendung und Durchsetzung insbesondere urheber- und persönlichkeitsrechtlicher Vorschriften? Welche Anpassungen sind notwendig und wie können diese implementiert werden?
  • In welcher Form und für welche politischen oder ökonomischen Zwecke wird das Prinzip von Memes genutzt und verändert?
  • Wie werden Stereotypen und Vorurteile, z. B. rassistische, sexistische oder extremistische Positionen in und durch Memes (re)produziert?

Einreichung der Beiträge und Organisation

Der Workshop ist interdisziplinär ausgerichtet und dem Ziel gewidmet, Memes wissenschaftlich besser verstehen und studieren zu können. Willkommen sind Beiträge aus den Disziplinen der Soziologie, Cultural Studies, Kunstgeschichte, Rechtswissenschaft, Managementforschung und angrenzenden Disziplinen. Neben theoretischen und begrifflichen Arbeiten sind empirische Vorschläge, die beispielsweise Meme-Verläufe exemplarisch studieren, ausdrücklich erwünscht.

Bitte senden Sie Ihre Abstracts (250 – 400 Wörter) mit einer kurzen biographischen Angabe (ca. 100 Wörter) bis zum 15.12.2015 an meme@musikwirtschaftsforschung.de. Das Programm des Workshops wird im Januar 2016 zusammengestellt. Die Publikation ausgewählter Beiträge ist angedacht.

Kontakt zu den Organisatoren des Workshops: meme@musikwirtschaftsforschung.de

Georg Fischer (Graduiertenkolleg “Innovationsgesellschaft heute”, TU Berlin)

Lorenz Grünewald (HMKW Berlin / HMTM Hannover)

Michael Servatius (HU Berlin)

www.innovation.tu-berlin.de | www.musikwirtschaftsforschung.de